Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist in § 1 Absatz 2 und 3 des „Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ vom 23. Juli 2004 in Deutschland definiert als die „Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen: unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird."