Spartarif - keine Deutschkenntnisse
mit Geduld können Sie viel Geld sparen.
Wenn Sie der Betreuungskraft Zeit geben und keine großen Erwartungen an die Sprachkenntnisse haben, profitieren Sie von günstigen Preisen.
Polnische Pflegekräfte kosten in der Regel zwischen 2240.- und 3100.- Euro und ermöglichen Ihnen eine bezahlbare 24h Betreuung im eigenen Zuhause.
Sie werden nicht aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen und vermeiden so, den oft mit dem Umzug in ein fremdes und anonymes Umfeld verbundenen Abbau Ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft hängen von folgenden Faktoren ab:
Die Sprachkenntnisse der Betreuungskraft haben einen erheblichen Einfluß auf den Preis. Das liegt vor allem daran, dass die Pflegekräfte ein umso höheres Gehalt fordern, je besser sie deutsch sprechen.
Zur besseren Einordnung der vorhandenen Deutschkenntnisse unterscheiden wir folgende Sprachkategorien:
Spartarif - keine Deutschkenntnisse
mit Geduld können Sie viel Geld sparen.
Wenn Sie der Betreuungskraft Zeit geben und keine großen Erwartungen an die Sprachkenntnisse haben, profitieren Sie von günstigen Preisen.
Grundkenntnisse / schwache Kommunikation / A1
Die Betreuungskraft verfügt über rudimentäre Deutschkenntnisse.
Sie versteht einzelne, häufig gebrauchte Wörter aus dem Haushalts- und Pflegebereich. Sie spricht mit Einzelwörtern und macht sich mit Hilfe nonverbaler Kommunikation verständlich.
einfaches Deutsch / einfache Verständigung / A2
Die Betreuungskraft versteht vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze aus dem Alltags-, Betreuungs- und Pflegebereich, die sich auf die unmittelbare Situation / Umgebung beziehen - manchmal auch erst nach einer Umformulierung oder Wiederholung.
Sie kommuniziert mit einzelnen Worten und sehr einfachen Sätzen ohne Grammatik.
Sie verfügt über einen eingeschränkten Wortschatz aus dem Alltags-, Betreuungs- und Pflegebereich.
Sie benutzt zur Unterstützung der Kommunikation häufig einen Translater
fortgeschrittene Kenntnisse / einfache Unterhaltung / B1
Die Betreuungskraft verfügt über einen erweiterten Wortschatz aus dem Alltags-, Betreuungs- und Pflegebereich.
Sie kann die Hauptpunkte von Informationen zu vertrauten Themen verstehen und kann Erfahrungen und Ereignisse einfach beschreiben und kurze Erklärungen abgeben.
Sie kommuniziert in einfachen Sätzen. Die Verständigung ist meist ohne Translater möglich.
gute Kommunikation / B2
die Betreuungskraft kann längere Redebeiträge verstehen und ein normales Gespräch führen.
Auf Anfrage erhalten Sie für Ihre konkrete Situation ein individuelles Angebot, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
Als Betreuungs- oder Pflegebedürftiger können Sie selber darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten.
Sie haben die Möglichkeit, Sachleistungen (=Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen.
Die Pflegeversicherung unterstützt die Betreuung zuhause durch die Zahlung von Pflegegeld.
Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt und kann zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen, aber auch zur Finanzierung der Kosten für polnische Pflegekräfte verwendet werden.
Durch das neue Pflegestärkungsgesetz, das am 1.1.2017 in Kraft trat wurden die Pflegeleistungen neu festgelegt.
Pflegegrade | Leistungen in Euro |
Pflegegrad 1 | 0 |
Pflegegrad 2 | 316 |
Pflegegrad 3 | 545 |
Pflegegrad 4 | 728 |
Pflegegrad 5 | 901 |
Pflegebedürftigkeit in Graden | Leistungen pro Kalenderjahr |
Pflegegrad 1 | 0 |
Pflegegrad 2-5 | 1612 Euro |
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder durch Krankheit verhindert ist.
Außerdem kann die Hälfte des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege, das sind 806 Euro, zusätzlich für die Verhinderungspflege übernommen werden.
Damit stehen bis zu 2418 Euro pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Grad der Pflegebedürftigkeit | Leistungen/Monat |
Pflegegrad 1-5 |
bis zu 125 Euro |
Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, können zusätzlich zum Pflegegeld, sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten.
Unterstützt wird beispielsweise eine Betreuung im Alltag, die hauswirtschaftlichen Versorgung oder die Organisation des Pflegealltags.
Unter dem Begriff Pflegehilfsmittel versteht man Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind oder sie erleichtern.
Grade der Pflegebedürftigkeit | Leistungen pro Monat |
Pflegegrad 1 | 40 Euro |
Pflegegrad 2-5 | 40 Euro |
Zur Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen stehen zusätzliche Leistungen zur Verfügung.
Grade der Pflegebedürftigkeit | Leistungen pro Maßnahme |
Pflegegrad 1 |
4000 Euro (bis 16000 Euro, wenn mehrere Ansruchsberechtigte zusammen wohnen) |
Pflegegrad 2-5 |
4000 Euro (bis 16000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) |
Damit Sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, muss der medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse die Pflegebedürftigkeit feststellen.
Laut Pflegegesetz sind Sie pflegebedürftig, wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Die Pflegekasse erreichen Sie über Ihre Krankenkasse.
Sobald Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MKD) oder einen anderen unabhängigen Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
In der Regel meldet sich der Gutachter bei Ihnen zu einem Hausbesuch an.
Vor Ort ermittelt dann der Gutachter den Hilfebedarf und es erfolgt eine Einstufung in die Pflegegrade 1-5.
Seit 1.1.2017 wird Pflegebedürftigkeit neu definiert. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Dadurch kann dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftigen besser Rechnung getragen werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen.
Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Das Pflegegeld vermindert sich dabei anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de und www.pflegestaerkungsgesetz.de