Vollmacht erteilen
Vollmacht erteilen? - Warum ist das so wichtig und was ist dabei zu beachten?
Stellen Sie sich vor, Sie sind durch Unfall, Krankheit oder Alter plötzlich nicht mehr in die Lage, wichtige Angelegenheiten ihres Lebens selbst zu regeln.
Wer handelt und entscheidet dann für Sie?
Wer kümmert sich um Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
Um auf diese Situation vorbereitet zu sein, müssen Sie eine Vollmacht erteilen!
Sie werden jetzt sicherlich sagen, was ist mit meinen Angehörigen? Mein Partner oder meine Kinder werden sich doch um meine Angelegenheiten kümmern.
Mit Sicherheit werden sich Ihre nächsten Angehörigen um Sie kümmern, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder einfach durch das Nachlassen Ihrer geistigen Kräfte, notwendige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können.
Allerdings können weder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder rechtsverbindliche Entscheidungen für Sie treffen, ohne dass Sie Ihnen hierfür eine Vollmacht erteilt haben.
Liegt keine Vollmacht vor, wird durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Um zu erfahren, wie Sie die Bestellung eines rechtlichen Betreuers verhindern können, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Worin unterscheiden sich...
Vorsorgevollmacht↔Betreuungsverfügung↔Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer für Sie wirksam Rechtsgeschäfte abschließen kann, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person ist dann Ihre rechtliche Vertretung. Sie kann in Ihrem Namen in allen Vertrags- und Behördenangelegenheiten Entscheidungen treffen.
Die Vorsorgevollmacht kann um eine Bankvollmacht ergänzt werden.
Aufgrund der erheblichen Entscheidungsmöglichkeiten des Bevollmächtigten empfiehlt sich vor der Erteilung einer Vorsorgevollmacht eine ausführliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar und eine anschließende notarielle Beurkundung.
Betreuungsverfügung
Im Rahmen einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, welche für Sie entscheidet, falls Sie es nicht mehr können. Anders als bei der Vorsorgevollmacht ist bei der Betreuungsverfügung ein Betreuungsgericht dazwischengeschaltet.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre medizinische Versorgung und Pflege fest. Sie regelt ausschließlich medizinische Angelegenheiten und ist eine sinnvolle Ergänzung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Ist Ihnen bewußt geworden, wie wichtig eine Vollmacht für Sie und Ihre Familienangehörigen ist und möchten Sie sicherstellen, dass nicht das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für den Fall bestellt, wenn Sie selbst oder ein Familienangehöriger nicht mehr selbst entscheiden können?
Dann informieren Sie sich unverbindlich und kostenlos in dem Online-Webinar meines Kooperationspartners über eine kostengünstige und rechtssichere Lösung!
Zusätzliche Informationen und Unterstützung zum Thema rechtliche Betreuung erhalten Sie bei dem Betreuungsverein SKM (Katholischer Verein für soziale Dienste im Dekanat Zollern e.V.) in Hechingen.